Abmahnung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte im Namen der Motion E-Commerce GmbH

Abmahnung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte im Namen der Motion E-Commerce GmbH

Sam Edwards/Caia Image – stock.adobe.com

Ihr habt eine Abmahnung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte erhalten, mit welcher die Verletzung eines Urheberrechts behauptet wird.

Vorab: Zunächst bewahrt Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung könnt Ihr uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Ihr erreicht uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.

Der Vorwurf

Gegenstand der erhaltenen Abmahnung ist die Verletzung des Urheberrechts an Fotografien, die der Abgemahnte für eine Annonce auf dem Portal eBay-Kleinanzeigen verwendet habe. An diesen Bildern soll die Motion E-Commerce GmbH , in deren Namen die Abmahnung erfolgt, Exklusivrechte haben.

Geltend gemachte Ansprüche

Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte macht folgende die Motion E-Commerce GmbH  geltend:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr lässt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Beseitigungsanspruch (Entfernung der Fotografien aus der Annonce)
  • Auskunftsanspruch hinsichtlich Umfang und Dauer der vorgeworfenen Nutzung der Fotografien
  • Basierend auf den erteilten Auskünften aus dem Auskunftsanspruch soll später noch ein Schadensersatzanspruch gelten gemacht werden
  • Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten

Was ist zu tun?

Egal, ob Ihr den Vorwurf als berechtigt ansehen oder nicht, solltet Ihr die Abmahnung nicht ignorieren. Handlungsbedarf besteht in jedem Fall.

Sollte die von der Gegenseite gesetzte Frist fruchtlos ablaufen, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.

Allerdings raten wir Euch ebenfalls davon ab, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Seht von der Abgabe einer ungeprüften und nicht modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung unbedingt ab. Aus dieser resultiert eine umfängliche rechtliche Bindung, die nicht mehr rückgängig gemacht haben. Das bedeutet, im Falle einer erneuten Zuwiderhandlung seid Ihr zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.

Bei solchen Abmahnungen handelt es sich oftmals um sogenannte „Massenabmahnungen“. Diese sind zwar nicht grundsätzlich rechtswidrig, jedoch kann die Häufigkeit dieser Abmahnungen ein Indiz für ihre Rechtsmissbräuchlichkeit sein. Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie den alleinigen Zweck einer Gebührenerzielung verfolgt.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Unsere Kanzlei ist unter anderem auf das Urheberrecht spezialisiert. Mit unserer Expertise prüfen wir die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung für Euch. Dafür bieten wir Euch zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schickt uns  einfach die Abmahnung sowie Eure Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Euch.