Abmahnung der Kanzlei Sarwari im Namen der VPS Film-Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH

Abmahnung der Kanzlei Sarwari im Namen der VPS Film-Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH

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Ihr habt eine Abmahnung der Kanzlei Sarwari erhalten, mit welcher die Verletzung eines Urheberrechts behauptet wird. Ausgesprochen wird die Abmahnung im Namen der VPS Film-Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH.

Vorab: Zunächst bewahrt Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung könnt Ihr uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Ihr erreicht uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.

 

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss auf einer Internettauschbörse ein Filmwerk zum Download angeboten worden sei (Filesharing. Durch das Filesharing seien das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§19a UrhG) der VPS Film-Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH verletzt worden.  

 

Geltend gemachte Ansprüche

Die Kanzlei Sarwari mach im Namen ihrer Mandantschaft folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Beseitigungsanspruch (das streitgegenständliche Filmwerk soll nicht mehr zum Download zugänglich gemacht werden und vom Computer des Abgemahnten entfernt werden)
  • Schadensersatzanspruch i.H.v. 600,00 €
  • Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten i.H.v. 288,60 €

Dem Abgemahnten wird die Möglichkeit gegeben, ein Vergleichsangebot anzunehmen. Hierfür ist zur Abgeltung aller Ansprüche eine Zahlung i.H.v. 650,00 € zu leisten. Für die Annahme des Angebots wird eine Frist gesetzt.

 

Was ist zu tun?

Auch wenn der Euch gemachte Vorwurf in der Sache nicht zutreffend ist, solltet Ihr die Forderungen der Gegenseite nicht einfach  ignorieren. Reagiert Ihr nicht innerhalb der gesetzten Frist, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt.

Jedoch solltet Ihr davon absehen, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Sollte es sich um eine unberechtigte Abmahnung handeln, können die betreffenden Forderungen erfolgreich abgewehrt werden. Von der Unterzeichnung der vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, welcher der Abmahnung beiliegt, ist vor einer fachlichen Überprüfung dringend abzuraten. Denn mit deren Abgabe verpflichtet Ihr euch zur künftigen Unterlassung eines erneuten Verstoßes. Sollte es zu einem Folgeverstoß kommen, ist eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es daher sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Euch hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.

 

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wir sind eine auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei und prüfen für Euch die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Euch zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schickt uns dafür einfach die erhaltene Abmahnung sowie Eure Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Euch.