2G-Zugangsbeschränkung im Theater

VG Köln, 18.11.2021 - 7 L 2024/21

2G-Zugangsbeschränkung im Theater

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Die städtischen Bühnen beschlossen eine 2G Zugangsregelung. In der Folge wurde der nach seinen Angaben „nicht vollständig“ geimpfter Antragssteller, der Zugang zur Aufführung am Bonner Theater verwehrt. Der Antragsteller reichte einen Eilantrag am Verwaltungsgericht Köln ein, da er diese Maßnahme für unverhältnismäßig hielt.

Eine 2G-Regelung innerhalb Bonns bestand im betreffenden Zeitraum ansonsten durch Allgemeinverfügung nur für Weihnachtsmärkte. Insofern wurde die Zugangsregelung kurz vor der Veranstaltung verschärft, sodass nicht-immunisierten Personen, welche ihr Ticket zuvor unter Geltung von 3G gekauft hatten, der Zugang verwehrt wurde.

Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Eilantrag ab. Die vom Theater Bonn ergriffene Maßnahme verfolge das legitime Ziel, der weiteren Verbreitung des Virus entgegenzuwirken und sei hierzu auch geeignet.
Die Einschränkung des Zugangs sei auch erforderlich. Zwar sei die Testung nichtgeimpfter Personen weniger belastend als deren Ausschluss, jedoch seien die gegenwärtigen Testmethoden mit Unsicherheiten belastet. Daher müsse das Interesse des Antragsstellers an seiner Freizeitgestaltung hinter den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes zurücktreten. Überdiese stehe es ihm frei, sich impfen zu lassen. Auch habe der Antragsteller keinerlei finanzielle Nachteile zu befürchten, da die Bonner Bühnen bereits die Rückerstattung gezahlter Eintrittsgelder für Personen, welche aufgrund der neuen Praxis die Aufführung nicht besuchen können, zugesichert habe.