Veranstaltungskonzept

Checkliste

Veranstaltungskonzept

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Ein zentraler Punkt in der Veranstaltungsplanung ist die Erstellung eines Veranstaltungskonzepts. In diesem werden überblicksartig relevante Eckpunkt festgehalten, um eine reibungslose und rechtssichere Durchführung zu gewährleisten.  Hier findet ihr eine Checkliste, mit der ihr euer individuelles Veranstaltungskonzept erarbeiten könnt.

Checkliste

1. Allgemeine Angaben zur Veranstaltung
    • Datum, Uhrzeit
    • Wiederholungsveranstaltung (ggf. Änderungen zum Vorjahr)
    • Auf- und Abbauzeiten
2. Veranstalter
      • Umfassende Kontaktdaten
3. Art der Veranstaltung
 
4. Erwartete Besucherzahl pro Tag / insgesamt 
5. Ausschank und Verzehr von Speisen und Getränke
    • Sofern welche ausgegeben werden
    • Durch wen erfolgt die Bewirtung
6. Veranstaltungsort
    • Adresse
    • Öffentliche Fläche, private Fläche, Fläche im Freien oder innerhalb eines Gebäudes
7. Auf- und Einbauten
    • Art der Auf- und Einbauten (Bühne, Pavillon, Gastrostand, Fahrgeschäfte, Sitzgelegenheiten etc.)
    • Jeweilige Anzahl
    • Jeweilige Maße
8. Musikdarbietungen
    • Sofern geplant: Art und Dauer
    • Programm beifügen
9. Verkehr
    • Erforderlichkeit von Straßensperrungen
      • Benennung der betroffenen Straßen
      • Datum und Zeitraum der Sperrung
    • Erforderliche Halteverbote
      • Benennung der betroffenen Bereiche
      • Datum und Zeitraum
    • Beifügung eines Plans in den Sperrungen und Halteverbote eingezeichnet sind
    • Benennung der Fachfirma für die Aufstellung der Beschilderung
10. Sicherheit
    • Sicherheitsdienst
      • Firma und Ansprechpartner
      • Ordnerzahl und -platzierung
    • Sanitätsdienst
      • Organisation und Ansprechpartner
    • Fluchtwege
Anwendungsbereich MVStättVO
  • 1 Abs. 1; § 2 Abs. 4

Bemessung der Rettungswege gem. § 7 MVStättVO
Die Entfernung von jedem Besucherplatz bis zum nächsten Ausgang aus dem Versammlungsraum oder von der Tribüne darf nicht länger als 30 m sein.

Bei mehr als 5 m lichter Höhe ist je 2,5 m zusätzlicher lichter Höhe über der zu entrauchenden Ebene für diesen Bereich eine Verlängerung der Entfernung um 5 m zulässig. Die Entfernung von 60 m bis zum nächsten Ausgang darf nicht überschritten werden.

Die Entfernung von jeder Stelle einer Bühne bis zum nächsten Ausgang darf nicht länger als 30 m sein.

Die Breite der Rettungswege ist nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss mindestens 1,20 m betragen. Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss für die darauf angewiesenen Personen mindestens betragen bei

Versammlungsstätten im Freien sowie Sportstadien
1,20 m je 600 Personen

    • Gefahrenpunkte
11. Toiletten
    • Anzahl an Damen- und Herrentoiletten/-urinalen
12 MVStättVO

Besucherplätze

Damentoiletten
Toilettenbecken

Herrentoiletten
Toilettenbecken

Urinale

bis 1000
je 100

1,5

0,5

1,2

über 1000 je
weitere 100

1,0

0,3

0,6

über 20 000
je weitere 100

0,5

0,2

0,5

12. Sauberkeit
    • Ver- und Entsorgungsleitungen für bspw. Wasser, Abwasser oder Strom
13. Lautstärke

Immissionsrichtwerte gem. 3.1 Freizeitlärmerlass NRW

Die Immissionsrichtwerte betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden
a) in Industriegebieten
– tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A),
– tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen 70 dB(A),
– nachts 70 dB(A),
b) in Gewerbegebieten
– tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A),
– tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen 60 dB(A),
– nachts 50 dB(A),
c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
– tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten 60 dB(A),
– tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen 55 dB(A),
– nachts 45 dB(A),
d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
– tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A),
– tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen 50 dB(A),
– nachts 40 dB(A),
e) in reinen Wohngebieten
– tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A),
– tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen 45 dB(A),
– nachts 35 dB(A),
f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten
– tags an Werktagen außerhalb der Ruhezeiten 45 dB(A),
– tags an Werktagen innerhalb der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen 45 dB(A),
– nachts 35 dB(A)

Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse nach 3.2 wenn eine Anlage trotz Einhaltung des Standes der Lärmminderungstechnik nur in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als 18 Tagen (24-Stunden-Zeitraum) eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch nicht an mehr als 2 aufeinander folgenden Wochenenden einen relevanten Beitrag zur Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 3.1 Buchstaben b bis f verursacht

*Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte kann beispielsweise durch die Einrichtung einer Dezibel-Messung am FOH sichergestellt werden*

Ausnahmen für Volksfeste und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen häufig auch unter Nutzung aller zumutbaren Lärmschutzmaßnahmen die Immissionsrichtwerte der Nummer 3.1 und 3.2 nicht eingehalten werden können nach 3.4 Freizeitlärmerlass NRW

14. Fliegende Bauten
    • müssen den Richtlinien für den Bau und Betrieb Fliegender Bauten und der DIN 4112 entsprechen
    • Zeitpunkt der Aufstellung damit ordnungsgemäße Gebrauchsabnahme nach § 78 Landesbauordnung NRW durchgeführt werden kann
15. Sonstige Besonderheiten
      • Einsatz von Pyrotechnik
      • Nutzung von Flüssiggas
      • Speisenzubereitung vor Ort (Holz, Kohle, Gas)