Besteht ein Urheberrecht an einem von einer KI geschaffenen Werk?

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Besteht ein Urheberrecht an einem von einer KI geschaffenen Werk?

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Schon seit einigen Jahren entwickelt sich die Technik rasant weiter. Im Zuge dessen wurden vermehrt sogenannte Künstliche Intelligenzen wie ChatGPT oder auch Google MusicLM entwickelt, die zunehmend auch im Alltag Anwendung finden.

Das Ziel solcher KI’s ist es, die menschliche Intelligenz mithilfe von selbst lernenden Algorithmen nachzubilden bzw. zu ersetzen. Auch in den Bereichen der Literatur, Kunst und der Wissenschaft wird KI eingesetzt. In der Konsequenz stellt sich die Frage, wer der Schöpfer des durch die KI geschaffenen Werkes, welchem umfassende Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte zu Teil werden.

Werkbegriff und Schöpferprinzip

Nach der überwiegenden Auffassung genießen solche Werke gar keinen urheberrechtlichen Schutz. Das ist darauf zurückzuführen, dass der Schöpferbegriff des § 7 UrhG an den Werkbegriff des § 2 Abs. 2 UrhG anknüpft. Das bedeutet, der Urheber selbst muss eine persönliche, geistige Schöpfung“ kreieren. Somit ist ein individueller menschlicher Geist für eine Werkschöpfung notwendig, sodass nur natürliche Personen Schöpfer sein können.

Somit können Maschinen und Roboter gerade keine Werkschöpfer sein, sondern lediglich vom Urheber (natürliche Person) bei der Werkschöpfung eingesetzt werden. Dient eine KI allerdings lediglich als Mittel zur Erzeugung einer persönlich geistigen Schöpfung kann das geschaffene Werk durchaus urheberrechtlichen Schutz genießen

Abgrenzung: persönlich geistiges Werk oder KI-Erzeugnis

Es kommt daher wesentlich auf die Abgrenzung eines nicht geschützten KI-Erzeugnisses und einer persönlich geistigen Schöpfung, die nur unter zu Hilfenahme einer KI entwickelt wurde, an. Diese kann sich komplex gestalten.

Es kommt insoweit darauf an, ob bzw. welchen Grad der menschlichen Einflussnahme auf das von der KI hergestellte Werk/Erzeugnis noch besteht. Dies bestimmt sich nach den Umstände des Einzelfalls:

  • Wurde die KI vom Künstler/Urheber gezielt zur Schaffung einer persönlich geistigen Schöpfung eingesetzt?
  • Oder wurde die KI derart programmiert, dass der Künstler lediglich mehr oder weniger zufälligen Ergebnisse seiner Anfrage zur Kenntnis nehmen kann?