Abmahnung von brandt.legal aufgrund Newsletter-Service-Provider

Abmahnung von brandt.legal aufgrund Newsletter-Service-Provider

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Ihr habt eine Abmahnung der Kanzlei brandt.legal erhalten, in der ein Verstoß gegen Art. 44 ff. DSGVO und ein unzulässiger Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht behauptet wird.

Vorab:
Bewahrt Ruhe. Lasst Euchnicht von den eingeforderten Summen und Androhungen einschüchtern. 
Für eine kostenlose Ersteinschätzung könnt Ihr uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Ihr erreichtuns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, durch das eigene Unternehmen personenbezogene Daten des Mandanten von Herrn Philipp Brandt rechtswidrig an Empfänger (Klaviyo oder Mailchimp) in den Vereinigten Staaten übermittelt zu haben.

Geltend gemachte Ansprüche

Mit dem Schreiben macht Herr Brandt im Namen seines Mandanten folgende Ansprüche geltend:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (hinsichtlich der künftigen Unterlassung der Übermittlung personenbezogener Daten des Mandanten in Drittstaaten, insbesondere in die USA)
  • Schadensersatzanspruch i.H.v. 25 000 Euro (immaterieller Schadensersatz, Schmerzensgeld)
  • Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1 700 Euro

Es wird darauf hingewiesen, dass der Fall der zu Datenschutzbehörde gemeldet werden würde, sollten die Forderungen nicht umgehend erfüllt werden. Dies könne eine hohe Geldbuße zu Folge haben. Dort würde man ferner eine Gewerbeuntersagung anregen.

 

Was ist zu tun?

Ihr solltet diese Abmahnung nicht ignorieren. Denn durch ein Verstreichenlassen der von der Gegenseite gesetzten Frist droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches hohe Kosten mit sich bringt.

Jedoch empfehlen wir Euch auch nicht, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Denn die Abgabe einer der Abmahnung beigefügten (strafbewehrten) Unterlassungserklärung hat rechtliche Folgen, denen sich der Abgemahnte bewusst sein sollte.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es daher sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.

Bei solchen Abmahnungen handelt es sich oftmals um sogenannte „Massenabmahnungen“. Diese sind zwar nicht grundsätzlich rechtswidrig, jedoch kann die Häufigkeit dieser Abmahnungen ein Indiz für ihre Rechtsmissbräuchlichkeit sein. Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn die den alleinigen Zweck einer Gebührenerzielung verfolgt.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wir prüfen als unter anderem auf den Datenschutz spezialisierte Kanzlei die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Euch zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schickt uns dafür einfach die Abmahnung sowie Eure Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Euch.