Abmahnung von FROMMER LEGAL wegen Filesharings für die LEONINE Licensing GmbH (Filmwerk „Dog“)

Abmahnung von FROMMER LEGAL wegen Filesharings für die LEONINE Licensing GmbH (Filmwerk „Dog“)

N. Theiss – stock.adobe.com

Ihr habt eine Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL erhalten, mit welcher die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Dog“ behauptet wird.

Vorab: Zunächst bewahrt Ruhe.  Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung könnt Ihr uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Ihr erreicht uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.

Der Vorwurf

Gegenstand der erhaltenen Abmahnung ist die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Dog“ durch ein über den Internetanschluss des Abgemahnten erfolgtes Filesharing. Ausgesprochen wird die Abmahnung im Namen der LEONINE Licensing GmbH.

Geltend gemachte Ansprüche

Die Kanzlei FROMMER LEGAL macht folgende Ansprüche für die LEONINE Licensing GmbH geltend:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr lässt der wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Schadensersatzanspruch
  • Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten der Abmahnung/Aufwendungsersatz
Was ist zu tun?

Auch wenn der Euch gemachte Vorwurf in der Sache nicht zutreffend ist, sollet Ihr die Forderungen der Gegenseite nicht einfach zu ignorieren. Denn durch ein Verstreichenlassen der von der Gegenseite gesetzten Frist droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt. Die Abmahnung dient daher vor allem der Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens.

Jedoch empfiehlt es sich ebenfalls nicht, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Von einer ungeprüften und nicht modifizierten Abgabe einer der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung solltet Ihr unbedingt absehen. Denn diese bringt unmittelbare rechtliche Folgen mit sich und kann zumeist nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Euch hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.

Bei solchen Abmahnungen handelt es sich oftmals um sogenannte „Massenabmahnungen“. Diese sind zwar nicht grundsätzlich rechtswidrig, jedoch kann die Häufigkeit dieser Abmahnungen ein Indiz für ihre Rechtsmissbräuchlichkeit sein. Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie den alleinigen Zweck einer Gebührenerzielung verfolgt.

 

Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung

Wir prüfen als auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Euch zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schickt uns und dafür einfach die Abmahnung sowie Eure Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Euch.