Abmahnung von FROMMER LEGAL wegen Filesharings für die LEONINE Licensing GmbH (Filmwerk „John Wick: Chapter 4“)

Abmahnung von FROMMER LEGAL wegen Filesharings für die LEONINE Licensing GmbH (Filmwerk „John Wick: Chapter 4“)

vegefox.com – stock.adobe.com

Ihr habt eine Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL erhalten, mit welcher eine Urheberrechtsverletzung durch filesharing an dem Film „John Wick: Chapter 4“ behauptet wird.

Vorab: Lasst Euch nicht aus der Ruhe bringen. Wenn Ihr eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung wünscht, könnt Ihr uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Ihr erreicht uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.

 

Der Vorwurf

Ausgesprochen wird die Abmahnung im Namen der LEONINE Licensing GmbH.
Euch wird vorgeworfen, die Filmdatei auf einer Internettauschbörse hochgeladen zu haben. Dadurch sollt Ihr das allein dem Urheber zustehende Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des § 19a UrhG verletzt haben.

 

Die geltend gemachten Ansprüche

Die Kanzlei FROMMER LEGAL macht folgende Ansprüche für die LEONINE Licensing GmbH geltend:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Schadensersatzanspruch (Lizenzschadensersatz)
  • Rechtsverfolgungskosten
 
Was ist zu tun?

Wir raten dringend davon ab, die beigelegte vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung zu unterschreiben. Denn diese bringt unmittelbare rechtliche Folgen mit sich und kann zumeist nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Aber auch dann, wenn der Euch gemachte Vorwurf in der Sache nicht zutreffend ist, solltet Ihr die Abmahnung nicht einfach ignorieren. Denn durch den Ablauf der von der Gegenseite gesetzten Frist droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt.

Bei solchen Abmahnungen handelt es sich oftmals um sogenannte „Massenabmahnungen“ die allein auf eine Gebührenerzielung ausgerichtet sind. Diese sind zwar nicht grundsätzlich rechtswidrig, jedoch kann die Häufigkeit dieser Abmahnungen ein Indiz für ihre Rechtsmissbräuchlichkeit sein.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Euch hinsichtlich des weiteren Vorgehens vollumfänglich beraten.

 
Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Unsere Kanzlei ist auf das Urheberrecht spezialisiert. Wir prüfen für Euch die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung schickt uns einfach die Abmahnung sowie Eure Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns umgehend bei Euch.