Filesharing-Abmahnung FROMMER LEGAL für Warner Bros. Entertainment Inc. (Filmwerk „Ted Lasso“)

Filesharing-Abmahnung FROMMER LEGAL für Warner Bros. Entertainment Inc. (Filmwerk "Ted Lasso")

angelo esslinger – stock.adobe.com

Ihr habt eine Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL erhalten, mit welcher die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Ted Lasso“ behauptet wird.

Vorab: Zunächst bewahrt Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung könnt Ihr uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Ihr erreicht uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.

Der Vorwurf

Gegenstand der erhaltenen Abmahnung ist die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Ted Lasso“ durch Filesharing, welches über den Internetanschluss des Abgemahnten erfolgt sein soll. Ausgesprochen wird die Abmahnung im Namen der Warner Bros. Entertainment Inc., welche ein ausschließliches Nutzungsrecht an dem Film habe.

Geltend gemachte Ansprüche

Die Kanzlei FROMMER LEGAL macht folgende Ansprüche für die Warner Bros. Entertainment Inc. geltend:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr lässt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Schadensersatzanspruch
  • Ersatz der Kosten der Abmahnung

 

Was ist zu tun?

In keinem Fall solltet Ihr die erhaltene Abmahnung ignorieren. Beachtet die von der Gegenseiten gesetzte Frist.

Sollten diese Frist fruchtlos ablaufen, wird die Gegenseite nicht davor zurückschrecken, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, welches mit weiteren Kosten verbunden ist.

Allerdings solltet Ihr die geltend gemachten Forderungen nicht vorschnell und unüberlegt erfüllen. Seht von der Abgabe der beigelegten strafbewehrten Unterlassungserklärung ohne eine vorherige rechtliche Prüfung unbedingt ab. Die Abgabe der Unterlassungserklärung bringt unmittelbare rechtliche Pflichten mit sich und kann zumeist nicht mehr rückgängig gemacht werden. Ihr verpflichtet euch damit vor allem, eine derartige Urheberrechtsverletzung künftig zu unterlassen. Sollte es dennoch zu einem Verstoß kommen, hat die Gegenseite einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe gegen Euch.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens raten wir Euch, sich zeitnah rechtlichen Rat einzuholen. Ein fachkundiger Rechtsanwalt prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Euch hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wir prüfen als auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Euch zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schickt uns dafür einfach die Abmahnung sowie Eure Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Euch.