Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL im Namen der LEONINE Licensing GmbH (Filmwerk „Kandahar“)

Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL im Namen der LEONINE Licensing GmbH (Filmwerk „Kandahar“)

Tiko – stock.adobe.com

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL erhalten, mit welcher eine Urheberrechtsverletzung durch ein unerlaubtes Filesharing behauptet wir. Die Abmahnung wird im Namen der LEONINE Licensing GmbH ausgesprochen.

Vorab: Bleiben Sie ruhig. Sollten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung wünschen, können Sie uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Sie erreichen uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.

 

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss auf einer Internettauschbörse das Filmwerk „Kandahar“ angeboten worden sei. Durch dieses Filesharing sei das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) der LEONINE Licensing GmbH verletzt worden.  

 

Geltend gemachte Ansprüche

Die Kanzlei FROMMER LEGAL macht im Namen ihrer Mandantschaft die folgenden Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch (zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert)
  • Schadensersatzanspruch  
  • Anspruch auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten

 

Was ist jetzt zu tun?

Auch wenn der Ihnen gemachte Vorwurf in der Sache nicht zutreffend ist, sollten Sie die Forderungen der Gegenseite nicht einfach zu ignorieren. Denn wenn Sie nicht innerhalb der von der Gegenseite gesetzten Frist reagieren, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt.

Allerdings raten wir Ihnen ebenfalls davon ab, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. 

Von der Unterzeichnung der vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, ist vor einer fachlichen Überprüfung dringend abzuraten. Denn mit deren Abgabe werden unmittelbar rechtliche Pflichten begründet, die in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Verstoßen Sie gegen die auf diese Weise begründete Pflicht der Unterlassung, ist eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen.

Nach Erhalt eines solchen Abmahnschreibens ist es daher sinnvoll, sich zeitnah den rechtlichen Rat eines fachkundigen Anwalts einzuholen. Dieser prüft die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.

 

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Die Kanzlei Ruhoff ist auf das Urheberrecht spezialisiert. Im Rahmen unserer Expertise prüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Hierfür bieten wir Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Senden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung sowie Ihre Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.