Anmeldung einer Musiknutzung bei der GEMA

Checkliste

Anmeldung einer Musiknutzung bei der GEMA

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Wer in seinem Einzelhandelsgeschäft, auf der Abiparty oder auch in seinem Fitnessstudio Musik wiedergeben möchte, muss diese Musiknutzung bei der GEMA anmelden. In diesem Beitrag erfahrt Ihr, wie die Ihr die Anmeldung vornehmen könnt und welche Einzelheiten dabei zu beachten sind.

1. Wie kann ich prüfen, ob Musik gema-pflichtig ist?

  • Über die GEMA-Repertoiresuche können musikalische Werke identifiziert werden und die Kontaktaufnahme mit dem beteiligten GEMA Verlag erleichtert werden
  • in der öffentlichen Repertoiresuche kann nach Titel, Urheber/Verlag und Interpret gesucht werden

2. Muss ich die Musiknutzung bei der GEMA anmelden?

  • Wenn Musik öffentlich wiedergegeben (aufgeführt oder vervielfältigt) werden soll, muss diese zuvor bei der GEMA angemeldet werden

Hinweis: Öffentlich sind Veranstaltungen in der Regel, wenn sie auch Menschen besuchen können, die keine persönliche Beziehung zum Veranstalter haben

Wichtig: Wird eine Musiknutzung nicht angemeldet handelt es sich um eine unerlaubte Musiknutzung. Hierfür macht die GEMA einen Kontrollkostenzuschlag i.H.v. 100% geltend, sodass sich der zu zahlende Rechnungsbetrag verdoppelt.

a) Wann muss ich die Musiknutzung anmelden?
  • Die Musikanmeldung muss vor der Veranstaltung erfolgen
  • starre Fristen bestehen nicht
  • Empfehlenswert ist jedoch eine möglichst frühzeitige Anmeldung, so besteht ausreichend Zeit, um etwaige Rückfragen und Unklarheiten zu

Hinweis: Wenn eine Mitgliedschaft in einem Verband oder einer Vereinigung besteht, mit dem bzw. mit der ein Gesamt- oder Pauschalvertrag besteht, können konkrete Meldefristen zur vorherigen Anmeldung bestehen. Von dieser Meldefrist musss Sie jedoch der Verband bzw. die Vereinigung in Kenntnis setzen.

b) Wie kann ich den richtigen Tarif und den Preis ermitteln?
  • Wenn Musik auf einer Veranstaltung oder dauerhafte Hintergrundmusik genutzt wird, kann der Preis der Nutzung und der richtige Tarif durch den Preisrechner der GEMA ermittelt werden
  • Für die Preisberechnung kann der Nutzer sich auch direkt im Onlineportal anmelden/registrieren, sodass die Anmeldung direkt im Anschluss erfolgen kann
  • Umfassende Tarifübersicht

Hinweis: Für Musiknutzungen seit dem 01.01.2023 wurden tarifübergreifend Abfragen (Eintritt/Umsatz/ Mitgliedsbeiträge oder Aufwände für die Musikdarbietung) von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt.

c) Wo finde ich branchenspezifische Informationen?
  • spezielle Informationen zu Branchen, Gemeinschaften und Vereinigungen sind hier zusammengefasst
d) Wie und wann muss ich meine Setlist einreichen?
  • Eine Setlist (Musikfolge) kann im Onlineportal der GEMA im Bereich Meine Setlists eingereicht werden
  • Nach der Auswahl der Veranstaltung im eigenen Onlineprofil können gespielte Titel mithilfe der GEMA Werkdatenbank erfasst werden

Wichtig: Die Setlists bzw. Musikfolgen müssen spätestens 6 Wochen nach einer Veranstaltung vorliegen. Die spätere Mitteilung einer Setlist kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Achtung: Fehlende Setlists können ggf. anfallende Zusatzkosten verursachen (Nachberechnung für nicht eingereichte Selists i.H.v. 10% der GEMA-Vergütung).

Hinweis: GEMA freie Livemusik muss ebenfalls bis spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung in Setlists bzw. Musikfolgen an die GEMA gemeldet werden. Bei der Einreichung der Setlists sind betreffende Werke als GEMA frei zu markieren.

e) Welche Vorteile hat ein Vertrag mit der GEMA?
  • Im Falle einer dauerhaften Musiknutzung kann ein entsprechender Vertrag mit der GEMA abgeschlossen werden
  • Dadurch muss die Nutzung nicht jedes Mal erneut angemeldet werden
  • Darüber hinaus können damit Vergünstigungen einhergehen
  • Vertragslaufzeiten sind monatlich, vierteljährlich oder jährlich
  • Für den Erhalt eines Vertragsangebots durch die GEMA ist lediglich die Musik, am besten im Onlineportal, anzumelden
    • Nach dem Login können Vertragsangebote unter Meine Verträge eingesehen und durch die Option Angebot annehmen unter Angabe der Zahlungsmethode und ggf. der Bankverbindung angenommen werden

Hinweis: Für Musiknutzungen, die nicht durch den Vertrag gedeckt sind, ist eine gesonderte Lizenz zu erwerben.

Hinweis: Da die Höhe der Zahlung für die Musiknutzung von dem Ort und seiner Größe abhängig ist, ist der Vertrag mit der GEMA raumgebunden.