Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells im Namen der LEGO Juris A/S

Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells im Namen der LEGO Juris A/S

adempercem – stock.adobe.com

Ihr habt eine Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovells im Namen der LEGO Juris A/S erhalten, mit welcher eine Marken- und auch Urheberrechtsverletzung behauptet wird.

Vorab: Zunächst bewahrt Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung könnt Ihr uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Ihr erreicht uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.

 

Der Vorwurf

Die LEGO Juris A/S aus Dänemark ist die Inhaberin der meisten Marken- und Urheberrechte der LEGO Gruppe.

Euch wird vorgeworfen, Produkte (Spielzeugsets, Spielzeughäuser oder Figuren), die diese Marken- und Urheberrechte verletzen in Onlineshops und auf Amazon zum Kauf angeboten zu haben.

Bei diesen Produkten soll es sich um Nachbildungen der LEGO Minifigur handeln. Nach Angaben, die sich aus dem Abmahnschreiben ergeben, ist die LEGO Minifigur  im Jahr 1978 von Herrn Jens Nygard Knudsen, einem Mitarbeiter von LEGO, geschaffen worden. Sie ist durch eine Unionsmarke geschützt und genieße darüber hinaus auch urheberrechtlichen Schutz.

 

Geltend gemachte Ansprüche

Mit dem Abmahnschreiben werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Auskunftsanspruch hinsichtlich des Ausmaßes der vermeintlichen Rechtsverletzung
  • Kostenerstattung i.H.v. 2.289,72 EUR.
 
Was ist zu tun?

Wir raten Euch dringend davon ab, die vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungserklärung, welcher der Abmahnung beiliegt, vor einer fachlichen Prüfung vorschnell zu unterzeichnen. Denn durch diese verpflichtet sich der Unterzeichnende künftige Verletzungen zu unterlassen. Bei einem erneuten Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig.

Allerdings raten wir Euch, die von der Gegenseite gesetzte Frist genau in den Blick zu nehmen. Denn auch wenn der Euch gemachte Vorwurf einer Marken- und Urheberrechtsverletzung in der Sache nicht zutreffend ist, solltet Ihr die Forderungen der Gegenseite nicht einfach zu ignorieren. Reagiert Ihr nicht innerhalb der gesetzten Frist, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es daher sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Euch hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.

 

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wir prüfen für Euch die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Euch zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schickt uns dafür die erhaltene Abmahnung sowie Eure Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Euh.