Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei NIMROD im Namen der ​Kalypso Media Group

Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei NIMROD im Namen der ​Kalypso Media Group

 Alessandro Biascioli – stock.adobe.com

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei NIMROD erhalten, mit welcher die Verletzung des Urheberrechts an dem PC-Spiel „Railway Empire 2“ durch ein unerlaubtes Filesharing behauptet wird.

Vorab: Zunächst bewahren Sie Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Sie erreichen uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.

 

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss PC-Spiel „Railway Empire 2“ heruntergeladen zu haben. Hierfür sei eine Internettauschbörse genutzt worden.  

 

Geltend gemachte Ansprüche

Die Kanzlei NIMROD macht folgende Ansprüche für die  Kalypso Media Group GmbH geltend:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Pauschaler Schadensersatzanspruch i.H.v. 850,00€
 
Was ist zu tun?

In jedem Fall ist diese Abmahnung ernst zu nehmen

Für die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird in der Regel eine kurz bemessene Frist gesetzt. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, droht NIMROD bereits mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Ein solches Verfahren bringt sodann weitere Kosten mit sich bringt. Die Abmahnung dient daher vor allem der Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens.

Jedoch empfiehlt es sich ebenfalls nicht, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Sehen Sie von einer ungeprüften und nicht modifizierten Abgabe einer der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung unbedingt ab. Denn diese bringt unmittelbare rechtliche Folgen mit sich und kann zumeist nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.

Bei solchen Abmahnungen handelt es sich oftmals um sogenannte „Massenabmahnungen“. Diese sind zwar nicht grundsätzlich rechtswidrig, jedoch kann die Häufigkeit dieser Abmahnungen ein Indiz für ihre Rechtsmissbräuchlichkeit sein. Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn die den alleinigen Zweck einer Gebührenerzielung verfolgt.

 

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wir prüfen als unter anderem auf das Urheberrecht spezialisierte Kanzlei die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schicken Sie und dafür einfach die Abmahnung sowie Ihre Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.