Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Namen der Warner Bros. Entertainment Inc.: Filmwerk „Blue Beetles”

Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Namen der Warner Bros. Entertainment Inc.: Filmwerk „Blue Beetle”

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Ihr habt eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal erhalten, mit welcher Euch die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Blue Beetle“ vorgeworfen wird.

Vorab: Zunächst bewahrt Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung könnt Uhr uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Ihr erreicht uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.

 

Der Vorwurf

Gegenstand der erhaltenen Abmahnung ist die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Blue Beetle“ durch das Angebot dieses Films auf einer Tauschbörse über den Internetanschluss des Abgemahnten. Ausgesprochen wird die Abmahnung im Namen der Warner Bros. Entertainment Inc. 

Geltend gemachte Ansprüche

Die Kanzlei Frommer Legal macht folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Schadensersatzanspruch i.H.v. 700,00 €
  • Anspruch auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 235,80 €
 
Was ist zu tun?

Auch wenn der Euch gemachte Vorwurf in der Sache nicht zutreffend ist, solltet Ihr die Forderungen der Gegenseite nicht einfach zu ignorieren. Wenn die von der Gegenseite gesetzte Frist erfolgslos abläuft, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt.

Allerdings solltet Ihr ebenfalls davon absehen, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Insbesondere raten wir Euch dringend davon ab, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Denn diese bringt unmittelbare rechtliche Folgen mit sich und kann zumeist nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Euch hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.

Bei solchen Abmahnungen handelt es sich oftmals um sogenannte „Massenabmahnungen“, die dem Zweck einer Gebührenerzielung dienen. Diese sind zwar nicht grundsätzlich rechtswidrig, jedoch kann die Häufigkeit dieser Abmahnungen ein Indiz für ihre Rechtsmissbräuchlichkeit sein.

 

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Die Kanzlei Ruhoff ist unter anderem auf das Urheberrecht spezialisiert. Wir prüfen für Euch die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Euch zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Sendet uns hierzu die Abmahnung sowie EureKontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Euch.