Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Namen der LEONINE Distribution GmbH: Filmwerk „Silent Night – Stumme Rache“

Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Namen der LEONINE Distribution GmbH: Filmwerk „Silent Night – Stumme Rache“

Rawf8 – stock.adobe.com

Ihr habt eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal erhalten, mit welcher Euch die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Silent Night – Stumme Rache“ vorgeworfen wird.

Vorab: Zunächst bewahrt Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung könnt Ihr uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Ihr erreicht uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.

Der Vorwurf

Gegenstand der erhaltenen Abmahnung ist die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Silent Night – Stumme Rache“ durch das Angebot dieses Films auf einer Tauschbörse über den Internetanschluss des Abgemahnten. Ausgesprochen wird die Abmahnung im Namen der LEONINE Distribution GmbH.

Geltend gemachte Ansprüche

Die Kanzlei Frommer Legal macht folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Schadensersatzanspruch i.H.v. 700,00 €
  • Anspruch auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 235,80 €
Was ist zu tun?

Auch wenn der Euch gemachte Vorwurf in der Sache nicht zutreffend ist, solltet  Ihr die Forderungen der Gegenseite nicht einfach zu ignorieren. Nehmt die Abmahnung unbedingt ernst. Denn sollte die von der Gegenseite gesetzte Frist erfolgslos ablaufen, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt.

Jedoch raten wir Euch dringend davon ab, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Insbesondere solltet Ihr die beigelegte strafbewehrte Unterlassungsverklärung nicht ohne eine vorherige fachkundige Überprüfung  unterzeichnen. Denn eine abgegebene Unterlassungserklärung bringt unmittelbare rechtliche Folgen mit sich und kann zumeist nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Euch hinsichtlich des weiteren Vorgehens vollumfänglich beraten.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Die Kanzlei Ruhoff ist unter anderem auf das Urheberrecht spezialisiert. Wir prüfen für Euch die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Euch zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Sendet uns hierzu die Abmahnung sowie Eure Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Euch.