Abmahnung der Kanzlei Hämmerling-Legal im Namen der Barmeister24 GmbH

Abmahnung der Kanzlei Hämmerling-Legal im Namen der Barmeister24 GmbH

Sebastian Duda – stock.adobe.com

Ihr habt eine Abmahnung der Kanzlei Hämmerling-Legal erhalten. Ausgesprochen wird diese für die Barmeister24 GmbH.  Darin wird Euch eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung eines Lichtbildes vorgeworfen.

Vorab: Zunächst bewahrt Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung könnt Ihr uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Ihr erreicht uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.

 

Der Vorwurf

Gegenstand der erhaltenen Abmahnung ist die Verletzung des Urheberrechts an einem Lichtbild, an welchem die Barmeister24 GmbH die Exklusivrechte inne habe. Dieses Lichtbild soll durch den Abgemahnten online genutzt worden sein, wodurch konkret eine Vervielfältigung (gem. § 16 UrhG) und eine öffentliche Zugänglichmachung (gem. § 19a UrhG) ohne das Einverständnis der Barmeister24 GmbH erfolgt sei. Ferner sei die Verwendung ohne den Nachweis einer Bildquelle vorgenommen worden sein.

Geltend gemachte Ansprüche

Die Kanzlei Hämmerling-Legal macht im Namen der Barmeister24 GmbH die folgenden Ansprüche geltend:

  • Beseitigung des betreffenden Lichtbildes
  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr lässt der wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Auskunft im Hinblick auf Herkunft, sowie Dauer und Umfang der Nutzung
  • Schadensersatzanspruch und ein 100 prozentiger Verletzerzuschlag
  • Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten
Was ist zu tun?

Auch wenn der Euch gemachte Vorwurf in der Sache nicht zutreffend ist, solltet Ihr die Forderungen der Gegenseite nicht einfach zu ignorieren. Denn durch ein Verstreichenlassen der von der Gegenseite gesetzten Frist droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt.

Jedoch empfiehlt es sich ebenfalls nicht, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Wir raten Euch dringend davon ab, die beigelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Denn diese bringt unmittelbare rechtliche Folgen mit sich und kann zumeist nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Euch hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.

 

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Die Kanzlei Ruhoff ist unter anderem auf das Urheberrecht spezialisiert. Mit unserer Expertise prüfen wir für Euch die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Euch zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schickt uns dafür einfach die Abmahnung sowie Eure Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns baldmöglich bei Euch.