Tanktop-Verbot für Männer im Fitnessstudio stellt eine Diskriminierung dar
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Das Verbot des Tragens von Tanktops im Fitnessstudio, welches nur gegenüber Männern durchgesetzt wurde, ist eine Diskriminierung.
Tanktop-Verbot in Hausordnung
Ein Fitnessstudio hatte in seiner Hausordnung festgelegt, dass das Tragen von Tanktops untersagt ist.
Ein Mitglied des Fitnessstudios sah sich dadurch als Mann diskriminiert. Zwar wurde das Verbot geschlechtsneutral formuliert, wurde allerdings nur gegenüber Männern durchgesetzt.
Abgrenzung zur Bodybuilding-Szene
Zunächst beschwerte dich der Mann per Mail beim Betreiber des Studios. Diese Beschwerde blieb jedoch erfolglos. Der Betreiber begründete das Verbot damit, die Zufriedenheit der Kunden gewährleisten zu wollen. Tanktops seien nach Ansicht des Studios vor allem mit der Bodybuilding-Szene assoziiert, von der sich das Studio jedoch abgrenzen wolle. Grund für die Nichtdurchsetzung des Verbots gegenüber Frauen sei, dass sie solche Bekleidung gerade nicht tragen würden, um ihre Muskelmasse zur Schau zu stellen. Vielmehr trügen sie solche Kleidungsstücke aufgrund der Funktionalität oder auch der eigenen Eitelkeit.
Entschädigung für den Kläger
Obwohl das Verbot einige Monate später wieder aufgehoben wurde, machte der Kläger vor dem AG Schadensersatz in Höhe von 1.5000 Euro nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend.
Das Gericht erkannte an, dass das in Rede stehende Verbot trotz seiner geschlechtsneutralen Formulierung auf die männliche Kundschaft ausgerichtet war.
Außerdem wies das AG darauf hin, dass Bodybuilding nicht den Männern vorbehalten sei.
Der Unterlassungsantrag des Klägers wurde abgelehnt, da er nicht mehr Mitglied des Fitnessstudios war. Allerdings wurde ihm eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zugesprochen, da eine Durchsetzung des Verbotes nur gegenüber den Männern eine verbotene Diskriminierung darstelle. (AG Bad Urach, Urt. v. 14.02.2024, Az. 1 C 161/23).