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Lizenzmodelle – Copyright und Creative Commons
putilov_denis – stock.adobe.com
Kurz und Knapp
Es gibt für Urheber drei verschiedene klassische Standardlizenzmodelle zur Gewährung Verwertung von Werken. Die PD-Lizenz bedeutet, dass ein Werk keinem urheberrechtlichen Schutz (mehr) unterliegt und das Werk somit gemeinfrei ist. Die C-Lizenz ist das strengste Modell. Danach bleiben alle Rechte dem Urheber (oder dem ausschließlichen Rechteinhaber) vorbehalten. Die CC-Lizenzen bieten den Urheber eine freiere Gestaltung der Zugänglichmachung ihres Werks. Dazu gibt es bisher sechs Lizenzverträge in der Version 4.0.
Lang und Langweilig
Es gibt unterschiedliche Arten von bereits bestehenden Lizenzmodellen mit denen Urheber die Nutzung ihres Werks verhindern oder zugänglich machen können.
Die Public-Domain-Lizenz gilt bei allen Werken, an deinen kein urheberrechtlicher Schutz besteht. Das Werk ist mithin gemeinfrei und kann dementsprechende genutzt werden.
Die C-Lizenz (Copyright) schützt denjenigen, der das Recht besitzt, ein Werk wirtschaftlich zu verwerten. Im ursprünglichen Sinne ist das das Urheber, da nur dieser die Verwertungsrechte an seinem Werk innehat. Die Lizenzart stammt aus dem angelsächsischen Bereich und sollte nicht allein aufgrund ihres Namens mit einem reinen Vervielfältigungsrecht verwechselt werden. Gemeint ist vielmehr, dass alle Rechte an dem Werk vorbehalten sind. Das bedeutet auch, dass das ©-Zeichen nicht von jedem Nutzungsberechtigen angebracht werden darf. Grund dafür ist, dass der Inhaber des Vervielfältigungsrechts ist nicht notwendigerweise auch der Urheber ist. Diese Lizenz erfordert, neben dem bekannten © auch die Namensnennung des Rechteinhabers, das Veröffentlichungsjahr und den Zusatz „alle Rechte vorbehalten“.
Korrekte Umsetzung ist demnach: © Ina Ruhoff, 2020, alle Rechte vorbehalten / all rights reserved
Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für Urheber zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte anbietet. Ziel der Organisation ist es, den Urhebern mehr Möglichkeiten zu gewähren, Rechte an ihrem Werk einzuräumen. Damit gibt es nun einen Mittelweg zwischen der PD- und der C-Lizenz. CC hat zurzeit sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge, die von den Urhebern übernommen und in eigener Verantwortung verwendet werden können. Da es immer wieder neue Versionen der CC-Lizenzen gibt, es üblich zur Klarstellung auch den Versionsnamen (aktuell 4.0) an den Lizenznamen anzuhängen.
Die CC-Lizenzen im Überblick
Lizenzname |
Inhalt |
CCBY |
Verbreitung und Veränderung für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke, sofern der Urheber des Werks namentlich benannt wird. Neue Version muss nicht unter denselben Bedingungen lizensiert werden. |
CCBYSA |
Verbreitung und Veränderung für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke, sofern der Urheber des Werks namentlich benannt wird und die veränderte Version dieselbe Lizenz besitz wie das Original. |
CCBYNC |
Verbreitung und Veränderung für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke, sofern der Urheber des Werks namentlich benannt wird. Das Werk darf nicht verändert werden. |
CCBYNCSA |
Verbreitung und Veränderung nur für nicht-kommerzielle Zwecke, sofern der Urheber namentlich genannt wird. Neue Version muss nicht unter denselben Bedingungen lizensiert werden. |
CCBYND |
Verbreitung und Veränderung für nicht-kommerzielle Zwecke, sofern der Urheber des Werks namentlich benannt wird und die veränderte Version dieselbe Lizenz besitz wie das Original. |
CCBYNCND |
Verbreitung nur für nicht-kommerzielle Zwecke, sofern der Urheber genannt wird. Das Werk darf nicht verändert werden. |