Abmahnung der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl für die Toolport GmbH (Produktbilder)

Abmahnung der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl für die Toolport GmbH (Produktbilder)

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Ihr habt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Schlömer & Sperl erhalten, mit welcher eine Urheberrechtsverletzung durch die nicht erlaubte Nutzung von Fotografien behauptet wird.

Vorab: Lasst Euch nicht aus der Ruhe bringen. Wenn Ihr eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung wünscht, lasst uns die Abmahnung gerne zukommen. Ihr erreicht uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.

 

Der Vorwurf

Die Rechtsanwälte sprechen die Abmahnung im Namen der Mandantschaft Toolport GmbH aus.

Euch wird vorgeworfen, Fotografien für eine Internetannonce, mit der Ihr ein Zelt bzw. einen Pavillon zum Verkauf angeboten haben, ohne ein entsprechendes Nutzungsrecht verwendet zu haben. Der Toolport GmbH stehe ein ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Fotografien zu.

 

Die geltend gemachten Ansprüche

Die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl machen die folgende Ansprüche für die Toolport GmbH geltend:

  • Beseitigungsanspruch
  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert
  • Aufwendungsersatzanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
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Was ist zu tun?

Unabhängig davon, ob der Vorwurf tatsächlich zutreffend ist oder nicht, solltet Ihr die Abmahnung nicht ignorieren. Denn Handlungsbedarf beseht in jedem Fall.

Beachtet dabei die von der Gegenseite gesetzte Frist. Sollte diese fruchtlos ablaufen, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt.

Durch die Abgabe der beigelegten Unterlassungserklärung werden rechtliche Pflichten begründet. Sollte in der Zukunft bewusst oder auch unbewusst gegen das Unterlassungsversprechen verstoßen werden, hat die Toolport GmbH einen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe gegen Euch.
Daher sollte diese nicht unüberlegt und vorschnell unterschreiben werden.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Euch hinsichtlich des weiteren Vorgehens vollumfänglich beraten.

 

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wir sind als Kanzlei unter anderem auf das Urheberrecht spezialisiert. Wir prüfen für Euch die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung könnt Ihr euch jederzeit an uns wenden. Schickt  uns hier für die Abmahnung sowie Eure Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Euch.